HUK Sterbegeldversicherung

Der Versicherungskonzern HUK dürfte jedem Verbraucher namentlich bekannt sein. Ursprünglich auf den öffentlichen Dienst fokussiert, hat die HUK Allgemeine ihr Angebot 1977 für alle privaten Haushalte zugänglich gemacht. Gegründet wurde das Unternehmen als Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter im Jahr 1933 in Erfurt. 1945 wurde der V.V.a.G. auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht gelöscht, der Firmensitz 1950 nach Coburg in Oberfranken verlegt. Der Onlineableger HUK24 nahm im Jahr 2000 die Geschäftstätigkeit auf. Neben Lebens- und Sachversicherungen bietet die HUK Coburg auch Krankenversicherungen und im Rahmen der HUK Bausparkasse Bausparverträge an. Abgerundet wird das Angebot der Franken durch diverse Bankprodukte. Von der attraktiven Verzinsung der HUK24 auf ihre Lebensversicherungen von 3,5 Prozent (Stand April 2014) profitieren auch die Kunden der Sterbegeldversicherung.
 

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Das Tarifwerk der HUK24 Sterbegeldversicherung

Bei der HUK24 können alle Personen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren eine Sterbegeldversicherung abschließen. Damit grenzt sich der Anbieter allerdings von den Mitbewerbern ab, welche einen Vertragsabschluss bereits ab dem 18. Lebensjahr ermöglichen. Hinsichtlich der Beitragszahlungsdauer schließt sich der oberfränkische Versicherer dem Gros der Mitbewerber an und limitiert diese auf das 85. Lebensjahr. Ab diesem Zeitpunkt ist der Vertrag beitragsfrei. Es erfolgt, ebenfalls branchenüblich, keine Gesundheitsprüfung, allerdings ist die Leistung im Todesfall in den ersten drei Jahren nur darauf beschränkt, dass der Verstorbene aufgrund eines Unfalls aus dem Leben schied. Andernfalls erhalten die Angehörigen in dieser Karenzzeit die bis dahin eingezahlten Beiträge zurück. Besteht während der Ansparzeit wider Erwarten Kapitalbedarf, ist es ohne Weiteres möglich, auf das Vertragsguthaben zuzugreifen.

Im Gegensatz zu anderen Anbietern verzichtet die HUK24 allerdings darauf, ihren Versicherungsnehmern über die reine Absicherung weitere Informationen rund um das Thema Ableben zur Verfügung zu stellen. Hier punkten die Versicherer, welche die Sterbegeldversicherung nicht nur als Teil einer umfassenden Produktpalette sehen, sondern sich ausschließlich auf dieses Thema konzentrieren.

Die Tatsache, dass die HUK24 als reiner Direktversicherer agiert, schlägt sich natürlich auch in den Prämien sowie den Überschussbeteiligungen nieder. Hier ist das Unternehmen deutlich besser aufgestellt, als Anbieter, deren Verträge eine Abschlussprovision bedingen. Wer im Bereich Sterbevorsorge nur auf die finanzielle Absicherung Wert legt, ist mit den Oberfranken sehr gut bedient, wer allerdings umfassende Beratung wünscht, kann bei einem Spezialanbieter besser aufgehoben sein. Im Gegensatz zu diesen besteht bei der HUK24 auch nicht die Möglichkeit, die gesamte Abwicklung der Beisetzung über den Versicherer organisieren zu lassen.

Zu Recht weist die HUK24 auf ihrer Webseite darauf hin, dass eine HUK Sterbegeldversicherung nicht nur die Kosten einer Beisetzung regulieren soll, sondern dafür gedacht ist, den Hinterbliebenen auch andere Ausgaben, welche im Zusammenhang mit dem Ableben der versicherten Person stehen, zu ersparen. Ein solcher Kostenblock kann beispielsweise die Wohnungsauflösung bedeuten. Die Beiträge der Sterbegeldversicherung können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Die Auszahlung der Versicherungsleistung im Leistungsfall ist einkommensteuerfrei. Allerdings kann, sofern die Freibeträge für die Erbschaftssteuer ausgeschöpft sind, Erbschaftssteuer anfallen.