Bestattungsvorsorge – Beerdigung planen und finanzieren
Bestattungsvorsorge ist kein schönes, aber ein wichtiges Thema: Die eigene Beerdigung kann bereits zu Lebzeiten geplant werden. So lässt sich das Rahmenprogramm der Bestattung ebenso festlegen und planen, wie das ausführende Bestattungsinstitut und die Finanzierung der letzten Ruhe z.B. mit einer Sterbeversicherung.
Gute Gründe mittels Bestattungsvorsorge, die letzte Ruhe zu planen
- Angehörige werden finanziell, aber auch seelisch entlastet
- Streitigkeiten unter den Angehörigen werden ausgeschlossen
- Die Bestattung kann in allen Details selbst geplant werden
Es gibt gute Gründe dafür, das eigene letzte Geleit bereits zu Lebzeiten zu planen. Eine gute Planung entlastet die Angehörigen finanziell, aber auch seelisch. Die finanzielle Entlastung resultiert schlicht aus der Pflicht der Erben bzw. Angehörigen zur Übernahme der Bestattungskosten.
Die Beerdigungskosten können leicht 7000 EUR und mehr betragen und durch eine Sterbegeldversicherung oder die Einzahlung eines entsprechenden Betrages auf ein Treuhandkonto zu Lebzeiten bereitgestellt werden.
Anwälte für Erb- und Familienrecht empfehlen grundsätzlich, die Finanzierung der Bestattung vollständig und unmissverständlich zu regeln. Ansonsten kann es im schlimmsten Fall zum Streit unter den Hinterbliebenen kommen.
Das gilt etwa, wenn kurz vor dem Tod an einen Verwandten eine Geldsumme überwiesen wird und andere Verwandte davon ausgehen, dass diese zur Finanzierung der Bestattung gedacht war – und ihre eigene Verpflichtung damit abgegolten sei. Wird dies durch den Empfänger der Zahlung bestritten…
Die Angehörigen sind zur Durchführung der Bestattung verpflichtet und werden durch diese Pflicht mitunter stark belastet.
Das gilt insbesondere, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keinerlei Wünsche im Hinblick auf seine eigene Bestattung geäußert hat. Die Sorge, nicht den Wünschen gemäß zu handeln kann die Angehörigen in einer ohnehin schwierigen Situation zusätzlich unter Druck setzen.
Im Rahmen einer Bestattungsverfügung kann ein Bestattungsinstitut mit der Durchführung der Beisetzung beauftragt werden. Dann ist es möglich, den Ort der Bestattung ebenso wie die Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung, Urnengrab, Familiengrab etc.) und den Rahmen der Zeremonie (zum Beispiel weltlicher Trauerredner und Musikkapelle sowie anschließendes Kaffeetrinken in einem bestimmten Restaurant usw.) festzulegen.
Vorsorge Planung gehört in eine Bestattungsverfügung – nicht ins Testament
- Im Testament geäußerte Wünsche sind womöglich nicht rechtzeitig bekannt
- Über eine Bestattungsverfügung können beliebige Personen mit der Bestattung beauftragt werden
Das richtige Mittel zur Planung der letzten Ruhe ist eine Bestattungsverfügung. Mit dieser kann eine beliebige (natürliche oder juristische) Person mit der Durchführung beauftragt werden. Eine Bestattungsverfügung ist eine zu Lebzeiten abgegebene Willenserklärung, die für die Zeit nach dem Tod gilt. Eine solche Verfügung bedarf keiner besonderen Form und kann zu Lebzeiten jederzeit verändert oder widerrufen werden. Soll eine dritte Person mit der Durchführung beauftragt werden, muss diese im Rahmen der Verfügung zwingend dazu bevollmächtigt werden.
Das Testament ist dagegen das falsche Instrument zur Planung der eigenen Beerdigung. Nach dem Tod gelten kurze Fristen für die Bestattung bzw. Einäscherung. Werden Vorstellungen in dieser Hinsicht ausschließlich testamentarisch festgehalten, liegen sie im schlimmsten Fall zu spät vor.
Bestattungsvorsorge Option I: Sterbegeldversicherung inklusive Bestattungsvertrag
- Viele Sterbegeldversicherer kooperieren mit Bestattungsinstituten
- Die Versicherungssumme wird an das gewünschte Leistungspaket angepasst
- Die Leistungen werden ungeachtet zwischenzeitlicher Preissteigerungen ausgeführt
Um Finanzierung und Durchführung einer Bestattung zu planen, kann eine Sterbegeldversicherung mit einem Bestattungsvertrag kombiniert werden. Dabei können Kostenvoranschläge von mehreren Bestattungsinstituten eingeholt und die Gesamtkosten für die gewünschten Leistungen verglichen werden.
Sind die Kosten ermittelt, wird die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung daran angepasst. Das Bestattungsinstitut kann als Begünstigte der Police eingetragen werden. Vor allem wenn eine Versicherung mit sofortiger Verrechnung der Überschüsse gewählt wird, bietet sich für den Vertrag mit dem Bestattungsinstitut eine Preisgarantie an.
Da bei sofortiger Überschussverrechnung die Ablaufleistung die Versicherungssumme und damit den ursprünglich angesetzten Kostenrahmen nicht wesentlich übersteigt, können zwischenzeitliche Preissteigerungen zu Nachforderungen gegen die Erben führen.
Sterbegeldversicherer wie GE-BE-IN bieten Komplettlösungen an http://www.ge-be-in.de/versicherungen/vorsorgekombi/
Viele Sterbegeldversicherungen kooperieren mit Bestattungsinstituten und bieten Komplettlösungen an. Typischerweise stehen verschiedene Leistungspakete zur Wahl, die mit Policen mit entsprechenden Versicherungssummen kombiniert werden. Gleichzeitig wird eine Preisgarantie vereinbart.
In diesem Zusammenhang sind insbesondere Sterbegeldversicherungen gegen Einmalzahlung einen Blick wert. Hier wird einmalig eine Zahlung geleistet, die kleiner ausfällt als die vereinbarte Versicherungssumme.
Je nach Vertrag steht die Versicherungssumme im Leistungsfall entweder sofort oder nach Ablauf einer Wartezeit zur Verfügung. Tritt der Tod während der Wartezeit ein, wird der eingezahlte Betrag zurückgezahlt und häufig zusätzlich verzinst.
Bestattungsvorsorge Option II: Treuhandkonto und Bestattungsvertrag
- Geld wird bis zum Tod auf einem Treuhandkonto angelegt
- Im Todesfall zahlt der Treuhänder an das berechtigte Bestattungsinstitut aus
- Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG zählt zu den größten Anbietern
Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist nicht zwingend notwendig. Steht der für die gewünschte Bestattung notwendige Geldbetrag zur Verfügung, kann dieser auf einem Treuhandkonto angelegt werden. Der Treuhänder zahlt das Geld im Todesfall dann umgehend an das berechtigte Bestattungsinstitut aus.
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist ein Angebot von Bestattern
https://www.bestatter.de/bdb-e/deutsche-bestattungsvorsorge-treuhand-ag/
Zu den bekanntesten Anbietern in diesem Bereich zählt die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Diese bezeichnet sich selbst als „Serviceeinrichtung des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V.“ Die AG unterliegt dem deutschen Aktienrecht, die Treuhandeinlagen werden durch eine Ausfallbürgschaft einer deutschen Bank abgesichert.
Fazit
Die letzte Ruhe kann bereits zu Lebzeiten bis ins Detail geplant werden. Eine Möglichkeit besteht in der Kombination von Sterbegeldversicherungen mit Bestattungsverträgen, eine weitere in der Nutzung von Treuhandkonten, wie sie nicht zuletzt von der Bestattungsbranche angeboten werden.
Eine gute Planung stellt die Hinterbliebenen von den Kosten und seelischer Belastung frei, vermeidet Streit und ermöglicht eine individuelle Planung des letzten Geleits.