Todesfallvorsorge Risikolebensversicherung

Auf den ersten Blick geben und nehmen sich eine Sterbegeldversicherung und eine Risikolebensversicherung für einen Laien nicht viel. Diese Annahme ist aber grundsätzlich in dieser Form nicht richtig. Sterbegeld und Risikolebensversicherung sind zwei völlig unterschiedlich konstruierte Produkte.

Während Risikolebensversicherungen nur von privatwirtschaftlichen Versicherern bereitgestellt werden, dazu zählen auch die wenigen in der Versicherungsbranche verbliebenen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, werden Sterbegeldversicherungen auch über Sterbekassen angeboten. Diese sind entweder ebenfalls Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder eingetragene Vereine.
 

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Sterbegeldversicherung in der Höhe maximiert

Die Sterbegeldversicherung dient dem Zweck, die Hinterbliebenen von den Kosten einer Beisetzung und weiteren damit verbundenen Ausgaben zu entlasten. Sie ist in der Höhe auf 25.000 Euro maximiert. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer mehrere Verträge parallel abgeschlossen hat. In der Summe dürfen 25.000 Euro nicht überschritten werden.

Risikolebensversicherungen sind theoretisch in der Höhe nicht eingeschränkt. Die Höhe der Versicherungssumme bedingt lediglich, dass mit steigendem Volumen umfangreiche Arztuntersuchungen notwendig werden. Die reine Beantwortung der Gesundheitsfragen in Abhängigkeit von der Versicherungssumme hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist der Verwendungszweck. Das Sterbegeld wird auf jeden Fall ausgezahlt, wenn die versicherte Person stirbt.

Die Laufzeit für den Leistungsfall ist nicht begrenzt. Ist die Zahlungsdauer der Beiträge auf das 65. Lebensjahr begrenzt, und der Todesfall tritt mit dem 95. Lebensjahr ein, wird die Versicherungssumme zu diesem Zeitpunkt fällig. Bei der Risikolebensversicherung besteht nur ein Leistungsanspruch für einen bei Vertragsabschluss definierten Zeitraum. Dieser Zeitraum kann auch über die vereinbarte Beitragszahlungsdauer hinausgehen, ist aber von vorneherein festgeschrieben.

Risikolebensversicherungen kommen nicht zum Tragen um eine Beerdigung zu finanzieren, sondern um die Familie oder Geschäftspartner vor den finanziellen Einbußen durch das Ableben der versicherten Person zu schützen. Zielgruppe sind daher Familien, Baufinanzierer und Darlehensnehmer allgemein, sowie Geschäftsleute, die mit anderen zusammen ein Unternehmen leiten. Entsprechend hoch fallen auch die Versicherungssummen aus. Bei Risikolebensversicherungen muss zwischen zwei Tarifvarianten unterschieden werden. Im einen Fall bleibt die Versicherungssumme für die gesamte Laufzeit statisch. Darlehensnehmer greifen jedoch vorzugsweise auf einen Tarif mit fallender, an die abzusichernde Restschuld gekoppelte Versicherungssumme zurück.

Auszahlung einkommenssteuerfrei

Für beide Versicherungsarten, Risiko-LV und Sterbegeld steht die Auszahlung jedoch zur freien Verfügung. Ebenso ist die Leistung aus beiden Vertragsarten einkommenssteuerfrei, bei Überschreitung der Freibeträge kann allerdings Erbschaftssteuer fällig werden. Dies lässt sich bei der Risikolebensversicherung jedoch durch einen einfachen Weg umgehen. Der Begünstigte muss lediglich Antragsteller sein und die Beiträge von seinem Konto eingezogen werden. In diesem Fall „erbt“ er sein eigenes Geld, eine Steuerpflicht besteht nicht mehr.

Sterbegeldversicherung ermöglicht keine zusätzlichem Versicherungseinschlüsse

Im Rahmen der Sterbegeldversicherung ist es nicht möglich, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einzuschließen. In der Vergangenheit hat es sich immer wieder herausgestellt, dass die Kombination einer Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsrente günstiger war, als die Berufsunfähigkeit alleine abzusichern. Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich im Gegensatz zur Risiko-LV um eine Variante einer Kapitallebensversicherung, da ein Rückkaufswert aufgebaut wird und eine vorzeitige Auszahlung des angesammelten Kapitals möglich ist. Eine Wandlung in einen reinen, auf Risikoprämien basierenden Vertrag ist nicht möglich. Wohl kann aber eine Risikolebensversicherung im Nachhinein in eine Kapitallebensversicherung abgeändert werden.

Fast alle Anbieter von Sterbegeldversicherungen stellen einen Tarif ohne Gesundheitsfragen zur Verfügung. Im Gegenzug dazu akzeptiert der Versicherungsnehmer allerdings, dass er nicht vom ersten Tag an vollen Versicherungsschutz gewährt, sondern dieser im Rahmen einer Wartezeit sukzessive auf 100 Prozent ansteigt. Der volle Versicherungsschutz besteht nur für den Fall, dass der Todesfall infolge eines Unfalls eintritt. Risikolebensversicherungen dagegen benötigen immer eine umfangreiche Beantwortung der Gesundheitsfragen. Diese können unter Umständen zu einem Risikoausschluss bei bestimmten Vorerkrankungen führen oder zu einer erhöhten Monatsprämie. Dem steht jedoch gegenüber, dass bei Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung mit der Unterschrift unter den Vertrag sofortiger Versicherungsschutz in Höhe der abgeschlossenen Summe zugesagt ist.
 

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Unterschiedliche Zielgruppen der Versicherungen

Während die Zielgruppen für eine Risikolebensversicherung bereits benannt wurden, weicht die Zielgruppe für eine Sterbegeldversicherung davon ab. Mit diesem Produkt werden vorzugsweise Personen zwischen 40 und 50 Jahren angesprochen. Für Jüngere ist eine Einzahlung in Relation zur Versicherungssumme eher unrentabel, älteren kann es passieren, dass die Prämien entweder sehr hoch sind, oder darüber hinaus die Ablaufleistung geringer ausfällt als die Summe der eingezahlten Beiträge. Sowohl in der Sterbegeldversicherung als auch bei der Risikolebensversicherung besteht bei einigen Anbietern auch die Option, anstelle einer monatlichen Beitragszahlung auf einen Einmalbeitrag zurückzugreifen.

Fazit:
Auch wenn beide Produkte eine Form der Todesfallabsicherung darstellen, unterscheiden sie sich grundlegend in Sinn und Zweck. Ziel der Sterbegeldversicherung ist es, den Hinterbliebenen die horrenden Kosten einer Beerdigung zu ersparen. Die Risiko-LV dient dazu, einen wirtschaftlichen Notstand, bedingt durch das Ableben der versicherten Person, zu vermeiden. Für eine junge Familie mit nur einem Arbeitnehmer stellen die Bestattungskosten zwar ebenfalls eine finanzielle Belastung dar, mittelfristig hätten sie aber mit ganz anderen wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen. Dies gilt auch im Fall einer Finanzierung. Im Zweifelsfall müsste das Objekt verkauft werden, wenn der oder die Hinterbliebene die monatlichen Raten nicht mehr aufbringen kann. Die Prämien unterscheiden sich bei diesen beiden Varianten der Hinterbliebenenversorgung ebenfalls deutlich.