Was versteht man unter Sterbegeldvorsorge?
Diese Frage könnte theoretisch mit einem Satz beantwortet werden – Sterbegeldvorsorge bedeutet den Abschluss einer Sterbegeldversicherung, um die Angehörigen von den Kosten der Beisetzung zu entlasten. Sterbegeldvorsorge heißt aber bei genauerem Hinsehen Todesfallvorsorge und geht sehr viel weiter.
Die Erfahrung zeigte immer wieder, dass der plötzliche Tod eines Menschen bei den Angehörigen auch mit einer gehörigen Portion Unsicherheit und Hilflosigkeit einherging. Mangelnde Klärung dessen, was im Todesfall zu tun und wie zu verfahren ist, stellt sich als Ursache dafür heraus.
Der Tod ist ein Ereignis, welchen den Menschen eines Tages in seinem Leben begleitet – unabdingbar. Auch wenn es kein schöner Gedanke ist, sollte man sich dennoch die Zeit nehmen, und alle Konsequenzen, welche das eigene Ableben für die Angehörigen mit sich bringt, im Vorfeld so weit es geht zu klären und klare Verhältnisse zu schaffen.
Die gemeinsame Bankverbindung
Bei Ehepaaren ist ein gemeinsames Konto mit gegenseitiger Verfügungsberechtigung oder eigene Konten mit Vollmacht an der Tagesordnung. Wie sieht es aber bei Alleinstehenden aus? Häufig haben diese keine Kontovollmacht erteilt. Eine Verfügung über das Konto durch die Angehörigen kann aber erst erfolgen, wenn die Erbschaft geklärt ist. Diese Klärung kann sich unter Umständen Monate hinziehen. Die Lösung für diesen Fall bietet eine Vollmacht. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einer Vollmacht für den Todesfall und einer Vollmacht über den Tod hinaus.
Letztere bedeutet auch, dass der Bevollmächtigte schon zu Lebzeiten des Kontoinhabers Verfügungen vornehmen darf. Wie wichtig dieser Punkt ist, zeigt die kontinuierlich ansteigende Zahl von Pflegebedürftigen. Sicherlich ist es für den Pflegling ein besseres Gefühl, dass eine vertraute Person die finanziellen Angelegenheiten in seinem Sinne regelt, als dass ein Unbekannter, der Rechtspfleger, die Vormundschaft und damit die Verfügungsmöglichkeiten über das Ersparte, erhält.
Vollmachten helfen generell bei der Sterbegeldvorsorge
Wer bereits frühzeitig seine persönliche Situation analysiert und durch Vollmachten seine Dinge soweit regelt, dass es im Todesfall, aber auch im Fall einer schweren Erkrankung, welche die Vorstufe zum Ableben sein kann, klare Verhältnisse gibt, erspart den Angehörigen häufig manches ungute Gefühl. Auch wenn durch ein notariell beglaubigtes Testament mögliche Unklarheiten von vorneherein aus dem Weg geräumt sind, helfen Vollmachten, den Angehörigen das Leben zu erleichtern. Neben der oben erwähnten Kontovollmacht ist eine Patientenverfügung ein weiterer wichtiger Schritt.
Demenz und Alzheimer sind zwei Krankheiten, die immer weiter verbreitet sind. Ein Patient, der sich nicht mehr zu artikulieren weiß, ist den Entscheidungen der Ärzte ausgesetzt. Besser ist es, wenn im Rahmen einer Patientenverfügung alle Eventualitäten im Vorfeld feststehen.
Nach wie vor ist es bei Alleinstehenden noch schwieriger, im Falle des Ablebens alles so zu ordnen, wie es der oder die Verstorbene gerne gehabt hätte. In diesem Fall ist es empfehlenswert, eine Liste zu erstellen, wer in welchem Zusammenhang vom Tod informiert werden muss.
Es geht dabei nicht um die Todesanzeige in der Zeitung, sondern um spezielle Fälle, beispielsweise bei Immobilienbesitz. Der Mieter wird nicht ohne Weiteres mit jedem reden wollen, der an der Tür klingelt. Befindet sich eine fremd vermietete Immobilie im Vermögen des Verstorbenen, sollte es ebenfalls eine Vollmacht geben, die eine bestimmte Person dazu ermächtigt, sich weiter um das Objekt zu kümmern, bis die Erbfolge geklärt und das Testament rechtskräftig ist.
Es mag banal klingen, aber Hunde- oder Katzenbesitzer hängen an ihren Tieren. Wer zu Lebzeiten weiß, wer sich im Fall des Todes künftig um sein Tier kümmern wird, muss nicht die Befürchtung haben, dass es im Tierheim landet. Innerhalb einer Familie wird der Vierbeiner bleiben, wo er war. Bei Singles kann dies problematisch werden.
Die Bestattung – nicht jedermanns Geschmack ist gleich
Die wenigsten Menschen denken darüber nach, wie und wo sie beerdigt werden. Möglicherweise gibt es ein Familiengrab, welches noch ein freies Plätzchen bietet, oder es war schon immer Tradition, dass anonyme Gräber in der Familie vorgezogen wurden.
Sich mit dem Tod auseinanderzusetzen heißt auch, sich darüber klar zu sein, wie die Bestattung erfolgen soll. Sterbegeldversicherungen lassen sowohl die klassische Beisetzung im Sarg oder der Urne als auch eine Seebestattung zu.
Gleich, wie die Bestattung ausfällt, sie muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorgenommen werden. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei auch zwischen der Person, die dazu verpflichtet ist, die Beisetzung zu veranlassen und der Person, welche für die Kosten aufkommen muss.
Letztendlich lassen sich diese Diskussionen unter den Hinterbliebenen durch den Abschluss einer Todesfallvorsorge zumindest aus finanzieller Sicht vermeiden.
Marius Müller-Westernhagen sang in seinem Lied „Freiheit“ „und auf Gräbern sollt ihr tanzen“. Es ist dem Einzelnen überlassen, ob er sich den Kopf darüber zerbricht, wie eine mögliche Trauerfeier aussehen soll. Tatsache ist aber, dass diese im Zweifelsfall auch eine erhebliche finanzielle Belastung für die Angehörigen bedeutet.
Vollmachten und Verfügungen sind das Eine, welches es den Hinterbliebenen einfacher macht, die formalen Rahmenbedingungen eines Todesfalls abzuwickeln. Eine Sterbegeldversicherung ermöglicht es, dass die Wünsche des oder der Verstorbenen in Bezug auf Grabstein, Beisetzung und der anschließenden Trauerfeier so entsprochen werden kann, wie es der Wunsch war, ohne, dass sich andere in schlimmsten Fall dafür verschulden müssen.