Sterbegeldversicherung vs. Risikolebensversicherung
Das Thema Risikovorsorge für den Todesfall beschäftigt viele Menschen. Die Motivationen dabei sind unterschiedlichster Natur.
Die einen haben eine Immobilie erworben und möchten sicherstellen, dass die Familie auch noch darin wohnen kann, wenn der Haupternährer unvorhergesehen verstirbt.
Die anderen wissen um die Kosten für eine Bestattung und wollen vermeiden, dass die Hinterbliebenen mit diesen Kosten belastet werden.
Es stellt sich also die Frage, wie betreibt man am Besten eine Todesfallvorsorge?
Sterbegeld oder Risikolebensversicherung – was ist zu empfehlen?
Abgesehen von einer Baufinanzierung, deren Absicherung durch die maximierten Versicherungssummen bei Sterbegeldversicherungen nicht möglich ist, stellt sich den meisten Verbrauchern diese Frage.
Diese Frage ist jedoch falsch und wäre damit vergleichbar, dass sich ein Autokäufer überlegt, ob er einen Porsche oder einen Traktor kaufen soll. Beide sind motorgetrieben, beide haben vier Räder.
Die hier beschriebenen Versicherungen leisten beide im Todesfall. Das ist aber auch die einzige Gemeinsamkeit.
Die Charakteristika der Sterbegeldversicherung
Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine historische Versicherung auf Gegenseitigkeit, die helfen sollte, die Kosten einer Beerdigung, welche bereits im 18. Jahrhundert für viele Menschen kaum zu bezahlen waren, zu tragen. Meist handelte es sich bei den damaligen Sterbekassen um den Zusammenschluss aus Zünften, Handwerksgesellen oder Nachbarschafen. Aus der historischen Entwicklung heraus agieren fast alle Sterbekassen heute in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit V.V.a.G.
Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung, welche im Gegensatz zur Risikolebensversicherung, auf jeden Fall zur Auszahlung kommt. Im Gegensatz zu anderen Lebensversicherungen ist der Leistungszeitpunkt völlig offen.
Die Versicherungssummen übersteigen nicht die Grenze von 25.000 Euro. Damit wird deutlich, dass der einzige Sinn und Zweck die Kostenübernahme für eine Bestattung darstellt und keinerlei Altersvorsorge oder Absicherung größerer Risiken Vertragsgegenstand ist.
Die Beitragszahlungsdauer variiert von Versicherer zu Versicherer und von Tarif zu Tarif. In den meisten Fällen endet sie mit dem 85. Lebensjahr. Von diesem Zeitpunkt an wird der Vertrag beitragsfrei bis zum Eintritt des Todes der versicherten Person weitergeführt. Entsprechend der vergleichsweise niedrigen Todesfallsumme, in der Bandbreite zwischen 2.500 und 25.000 Euro, fällt auch die Prämie recht niedrig aus. Die Obergrenze von 25.000 Euro gilt auch, wenn ein Versicherungsnehmer mehrere Policen besitzt.
Im Hinblick auf das Eintrittsalter bieten nicht alle Anbieter den Zugang für Personen ab dem 18. Lebensjahr. Einige Versicherer bieten erst ab dem 40. Lebensjahr diesen Versicherungsschutz an. Bis auf einen Anbieter ist das Höchsteintrittsalter ebenfalls, in der Regel auf das 65. Lebensjahr, limitiert. Es macht allerdings wenig Sinn, eine solche Police noch mit 75 Jahren zu zeichnen. Wie bei allen Lebensversicherungen steigt der Beitrag mit zunehmendem Alter bei Vertragsabschluss. Es gilt also, wie bei einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung: Je früher der Vertrag gezeichnet wird, um so niedriger fällt der Beitrag aus.
Die Wartezeiten
Je nach Tarif fallen Wartezeiten zwischen zwei und drei Jahren an. Verstirbt die versicherte Person innerhalb dieser Zeit, erhalten die Angehörigen nur die bis dahin eingezahlten Beiträge zurück. Soll der Versicherungsschutz von Anfang an in voller Höhe bestehen, fallen die Prämien entsprechend höher aus. Neben der laufenden Beitragszahlung können sich die Versicherungsnehmer auch für einen Tarif mit Einmalbeitrag entscheiden.
Die Frage, ob eine Sterbegeldversicherung sinnvoll ist, orientiert sich natürlich auch am persönlichen finanziellen Hintergrund. Wer über die Mittel verfügt, dass 10.000 Euro oder mehr für eine Beisetzung nicht weh tut, kann auf einen solchen Vertrag sicher verzichten. Wer seine Angehörigen vor dieser Belastung schützen möchte, ist dagegen besser beraten, im Monat 30 oder 40 Euro auf die Seite zu legen.
Die Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist als eine Lebensversicherung definiert, die zur Auszahlung kommt, wenn die versicherte Person innerhalb eines zeitlich genau eingegrenzten Zeitraums, der Versicherungsdauer, versterben sollte. Dabei müssen die Beitragszahlungsdauer und die Versicherungsdauer nicht identisch sein.
Bei einer Risikolebensversicherung unterscheiden die Anbieter zwischen
- Über die Laufzeit gleichbleibender Versicherungssumme und
- Einer linear fallenden Versicherungssumme
Eine gleichbleibende Versicherungssumme empfiehlt sich für den Fall der klassischen Hinterbliebenenversorgung. Anhand einer Rentenberechnung und einer Vermögensaufstellung lässt sich leicht definieren, wie hoch diese Absicherung ausfallen muss. Familien sollten dabei aber nicht vergessen, dass es nur darum geht, den Haupternährer zu versichern. Verstirbt beispielsweise die wegen der Kinder nicht berufstätige Mutter, muss der Vater entweder eine Haushaltshilfe einstellen oder seine Arbeitszeit reduzieren. Beide Optionen belasten das Haushaltsbudget erheblich.
Eine linear fallende Versicherungssumme kommt in der Regel im Rahmen einer Baufinanzierung zum Tragen. Hintergrund ist, dass es hier nur darum geht, das noch zu tilgende Finanzierungsvolumen abzudecken. Bei einer gleichbleibenden Todesfallleistung würde mit zunehmender Tilgung mehr Prämie für den überflüssigen Versicherungsschutz gezahlt, als notwendig ist.
Beide Tarifvarianten lassen sich, im Gegensatz zur Sterbegeldversicherung, um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erweitern.
Neben den beiden oben genannten Optionen geht die Unterscheidung aber noch weiter. Auch die Beiträge für Risikolebensversicherungen erwirtschaften im Zweifelsfall Gewinne. Der Versicherungsnehmer hat gemäß gesetzlicher Regelung einen Anspruch auf die Gewinnbeteiligung. Diese kann auf zwei Arten erfolgen:
• Sofortige Beitragsverrechnung: Dem Vertrag liegt eine Bruttoprämie zugrunde, der Versicherungsnehmer zahlt aber nur die geringere Nettoprämie. Diese ist allerdings nicht garantiert und kann während der Laufzeit ansteigen, maximal bis zur Höhe der Bruttoprämie.
• Der Todesfallbonus: In diesem Fall wird bei notwendiger Leistung eine über die vertraglich festgeschriebene Todesfallsumme hinausgehende Leistung erbracht.
Das Mindesteintrittsalter für eine Risikolebensversicherung liegt in der Regel bei 15 Jahren, das Höchstannahmealter variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft. In den meisten Fällen sind Personen bis zum 65. Lebensjahr versicherbar. Die Prämien sind in diesem Fall allerdings horrend.
Sterbegeld und Risikolebensversicherung im direkten Vergleich
Unser Fazit
Abhängig von der Zielgruppe ist eine Vorsorge für den Todesfall sicherlich notwendig. Risikolebensversicherung und Sterbegeld lassen sich hier aber in keiner Weise vergleichen, da die Zielsetzungen völlig unterschiedlich ausfallen. Unstrittig ist, dass die Kosten für eine Beisetzung schnell die Marke von 10.000 Euro erreichen, ein Betrag, den man seinen Hinterbliebenen als Belastung vielleicht nur ungerne „hinterlassen“ möchte.
Die Risikolebensversicherung stellt eine preiswerte Möglichkeit dar, die Familie mit einer größeren Summe abzusichern. Geschah dies früher häufig noch über die ungleich teuerere Kapitallebensversicherung, sollten Verbraucher heute von diesem Produkt schlicht die Finger weglassen. Die Verzinsung fällt inzwischen auf die nächsten Jahre indiskutabel aus, was dieses Produkt zu einem schlechten Investment macht.